Krankenversicherungspflicht

 

 

 

Regeln der Krankenversicherung für ausländische Staatsangehörige in Belarus

Gemäß den Präsidialdekreten der Republik Belarus Nr. 530 (25. August 2006) „Über die Versicherungstätigkeit“ und Nr. 165 (14. April 2014) müssen ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die sich vorübergehend in Belarus aufhalten oder wohnen, eine obligatorische Krankenversicherung bei einer belarussischen Versicherungsgesellschaft oder eine Krankenversicherung bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft haben.

Zweck der Versicherungspolice

Die Versicherungspolice bestätigt, dass der ausländische Staatsangehörige Anspruch auf Notfall- und dringende medizinische Versorgung in medizinischen Einrichtungen in Belarus hat.

Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen, die von der Versicherung befreit sind

  • Staats- und Regierungschefs, Mitglieder parlamentarischer und Regierungsdelegationen sowie deren Familien;
  • Leiter und Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsulate in Belarus und Russland sowie deren Familien;
  • Beamte internationaler Organisationen und deren Vertretungen in Belarus und Russland sowie deren Familien;
  • Besatzungsmitglieder ausländischer Militärflugzeuge, internationaler Fluggesellschaften, internationaler Züge und Fahrzeuge bei Aufenthalt in Flughäfen oder Bahnhöfen;
  • Ausländer, die den Flüchtlingsstatus beantragen;
  • Bürger von Ländern mit Vereinbarungen über kostenlose Notfallversorgung (Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien);
  • Bürger der GUS-Staaten, die Anspruch auf kostenlose Notfallversorgung nach der Vereinbarung vom 27. März 1997 haben;
  • Ausländer, die Belarus im Transit auf internationalen Zügen oder Flügen durchqueren.

Anforderungen an ausländische Versicherungspolicen

  • Angabe des Namens, Standorts und Bankkontos der Versicherungsgesellschaft sowie Name und Adresse des Versicherten;
  • Gültigkeit auf dem Gebiet von Belarus;
  • Abdeckung des Aufenthaltszeitraums des ausländischen Staatsangehörigen in Belarus;
  • Versicherungssumme von mindestens 10.000 Euro;
  • Abdeckung von Fällen plötzlicher Erkrankung oder Unfällen.

Folgen fehlender Versicherung

Ausländischen Staatsangehörigen ohne gültige Police oder die sich weigern, die obligatorische Krankenversicherung abzuschließen, kann der Zutritt über die Staatsgrenze von Belarus verweigert werden.

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